Was die Richtlinie (EU) 2023/2673 vorschreibt
Ab dem 19. Juni 2026 verpflichtet die Richtlinie (EU) 2023/2673 alle Online-Verkäufer in der EU dazu, eine gut sichtbare Schaltfläche zum Widerruf direkt im Bestellprozess bereitzustellen. Kunden sollen eine Bestellung künftig nicht mehr nur per E-Mail oder Telefon, sondern mit einem Klick direkt im Kundenkonto oder Checkout-Bereich stornieren können. Ziel ist mehr Transparenz und ein einheitlicher Verbraucherschutzstandard innerhalb der EU.
Warum das für Verkäufer in Deutschland und den Niederlanden besonders wichtig ist
Deutschland und die Niederlande gehören zu den EU-Ländern mit der strengsten Durchsetzung von Verbraucherschutzrecht. Verstöße gegen neue Informationspflichten werden hier häufig schnell von Verbraucherschutzverbänden und Wettbewerbern abgemahnt. Wer auf deutschen oder niederländischen Marktplätzen und im eigenen Shop verkauft, sollte den 19. Juni 2026 daher nicht als optionalen Termin, sondern als hartes Deadline behandeln.
Was Verkäufer jetzt konkret prüfen sollten
Drei Punkte stehen im Mittelpunkt: Erstens, der Bestellprozess bzw. das Kundenkonto braucht eine sichtbare „Bestellung stornieren"-Funktion. Zweitens, diese Funktion muss tatsächlich zu einer Stornierung führen – nicht nur zu einem Kontaktformular. Drittens, der bestehende Rückgabe- und Retourenprozess sollte mit dieser neuen Stornierungsoption verzahnt werden, damit stornierte Bestellungen nicht versehentlich trotzdem versendet werden.
Gerade der letzte Punkt ist eine logistische Frage: Wenn eine Bestellung kurz vor dem Versand storniert wird, muss das Fulfillment-Lager schnell informiert sein, um den Versand noch zu stoppen. TREEBERG arbeitet mit klaren Schnittstellen zwischen Bestellsystem und Lager in Nordhorn, damit Stornierungen zuverlässig vor dem Versand ankommen – ein Detail, das ab Juni 2026 für jeden EU-Verkäufer relevant wird.